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308 JAVA. Verwaltung.anlegte. Während der europäischen Kriege zur Zeit Napoleons I.
gerieten die niederländischen Kolonien zum Teil in englischen
Besitz (Java 1811-14, unter Sir Stamford Raffles, S. 295), bis 1824
die heutigen Abgrenzungen hergestellt wurden. 1830 führte der
Generalgouverneur Graf Joh. van den Bosch das sog. Kultur-
system
ein, indem er die Eingeborenen zwang, ihrer Arbeitszeit
und einen Teil ihres Landes der Regierung zur Verfügung zu stellen,
hochwertige Nutzpflanzungen anzulegen und deren Erträge zu nie-
drigen
Preisen an die Regierung zu verkaufen. Fast die ganze Insel
wurde auf diese Weise in einen Pflanzungsgarten bäuerlichen Klein-
betriebs
verwandelt, wie er noch heute besteht. Der Rückgang der
Erträge und heimische Proteste gegen die Bedrückung der Einge-
borenen
(Multatuli’s Roman Max Havelaar, vgl. S. LXXIV) führten
1870 zur Aufhebung des Systems, nachdem es dem Mutterlande
insgesamt an 400 Mill. fl. eingebracht hatte. Seitdem treibt der
Staat auf seinen Ländereien eigene Wirtschaft, allerdings mit jähr-
lichem
Defizit, und gibt herrenloses Land in Erbpacht. Die starke
Vermehrung der Bevölkerung hat gelegentlich Hungersnöte zur
Folge und nötigt viele Arbeiter zur Auswanderung.

Verwaltung. Der Generalgouverneur, der von der Krone
im Einvernehmen mit der niederl. Volksvertretung ernannt wird,
führt ein ziemlich autokratisches Regiment. Der ihm beigeordnete
Raad van Indie nimmt nur beratenden Anteil. Exekutivbehörde
ist die Algemeene Secretarie. Die amtliche Hauptstadt ist Batavia,
Sitz der Regierung aber das gesundere Buitenzorg. Die Insel ist in
22 Residentschaften (Residentie) geteilt, mit je einem Resident
an der Spitze. Jede Residentschaft umfaßt mehrere Distrikte, unter
Assistent-Residenten, denen je ein der eingeborenen Aristokratie
angehöriger Regent zur Seite steht. Auch sonst werden die ein-
heimischen
Autoritäten zur Verwaltung herangezogen. Die We-
dono’s
oder Gemeindevorsteher, mit denen der Reisende gelegent-
lich
zu tun hat, sind angestammte Dorfhäuptlinge, werden aber von
der niederl. Regierung besoldet.

Praktische Winke. Jeder Ankömmling hat laut Gesetz
von 1912, ehe er das Schiff verläßt, eine Ansiedelungsgebühr von
25 fl. zu zahlen, wofür man einen Schein mit Angaben über die
Meldepflichten erhält. Der Betrag wird bei Abreise innerhalb
6 Monaten zurückerstattet, doch ist die Auszahlung auf dem Sekre-
tariat
in Batavia-Unterstadt (beschränkter Dienst) mit Umständen
verknüpft. Befreit von der Entrichtung der Gebühr sind nur Rei-
sende
mit Rückfahrscheinen. Im übrigen genügt die gewöhnliche
Paßlegitimation. Die beste Reisezeit sind Mai und Juni, in
denen die Vegetation im nördlichen Tiefland nach der Regenzeit am
frischesten ist. Im April und Oktober macht sich der Passatwechsel
durch stürmische Winde bemerkbar. Doch ist keine Jahreszeit so
ungünstig für die Bereisung wie der Sommer in Britisch-Indien.